Verfolgung der Buschmänner verschärft

16 Juni 2003

Diese Seite wurde 2003 erstellt und enthält möglicherweise Formulierungen, die wir heute nicht mehr verwenden würden.

Buschmänner angeklagt für Betreten ihres angestammten Landes

Mindestens zehn Buschmänner aus Molapo im Zentral Kalahari Wildreservat (CKGR) in Botswana sind angeklagt worden, ohne Genehmigung ein Wildreservat betreten zu haben. Die Polizei von Botswana hat gestern, am 16. Juni, Anklage erhoben. Die Buschmänner müssen am 23. Juni vor Gericht erscheinen.

Die Gana- und Gwi-Buschmänner wurden durch die Regierung Botswanas 1997 und im Februar 2002 von ihrem angestammten Land in der Zentralkalahari vertrieben, wo sie jahrtausendelang gelebt hatten. Einige wenige Buschmänner haben es geschafft, trotz behördlicher Einschüchterung auf ihrem Land zu bleiben. Andere Vertriebene sind gegen den Widerstand der Regierung nach Hause zurückgekehrt, und hunderte weitere wollen zurück.

Auf seinem Staatsbesuch in Großbritannien äußerte der Präsident von Botswana, Festus Mogae, vorige Woche, er würde die Buschmänner nicht zurückkehren lassen, da das Wildreservat „für Tiere, nicht für Menschen" gedacht sei. Im September wurde den Buschmännern noch gesagt, sie könnten jederzeit ins CKGR zurückgehen. Die Buschmänner sind die ursprünglichen Bewohner der Zentralkalahari. Das CKGR wurde in den 1960er Jahren eingerichtet, um das Land der Buschmänner zu schützen.

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