UN-Experte besucht Buschleute, sieht, dass diese keinen Zugang zu Wasser haben

31 März 2009

Diese Seite wurde 2009 erstellt und enthält möglicherweise Formulierungen, die wir heute nicht mehr verwenden würden.

James Anaya, UN-Berichterstatter für die Rechte indigener Völker, besuchte diesen Monat Buschleute des Central Kalahari Game Reserve in Botswana. Er begegnete Buschleuten, die ohne Zugang zu Wasser im Reserve leben.

Professor Anaya besuchte mehrere Buschleutegemeinschaften in Botswana, darunter auch die Umsiedlungslager Kaudwane und New Xade, in die die Regierung mehrere tausend Buschleute brachte, nachdem sie sie gewaltsam aus deren Häusern im Reservoir vertrieben hatten. Außerdem besuchte er Gugamma und Metsiamenong, zwei Buschleutegemeinschaften innerhalb des Reservats.

In einer historischen Entscheidung von 2006, bestätigte der Oberste Gerichtshof von Botswana, dass die Buschleute das Recht haben, im Reservat zu leben. Seitdem haben es ein paar geschafft, zurückzukehren und sich den wenigen anzuschließen, denen der Widerstand gegen die Umsiedlungen gelungen war. Aber die meisten sitzen noch immer in den Umsiedlungslagern fest, weil die Regierung es ihnen verbietet, ihre Wasserbohrlöcher im Reservat zu benutzen und zu jagen.

Die Regierung erlaubt dagegen einem Bergbau- und einem Tourismusunternehmen ihre Aufträge zu verwirklichen. Für beide Projekte werden eigene Brunnen gebaut werden müssen.

In diesem Monat schloss außerdem der UN-Menschrechtsrat seine Besprechung über Botswana ab, in der Finnland Botswana aufforderte „die Rechte indigener Völker zu wahren, die in Gebieten leben, welche für im Diamantgeschäft aktive Unternehmen wichtig sind.“ Dänemark forderte Botswana auf, „den Bewohnern des Reservats Zugang zu Land sowie  Unterstützung zu gewähren, so wie dies in der UN-Erklärung über die Rechte indigener Bevölkerungen festgelegt ist.“

Kanada und Spanien drängten ebenfalls zum Handeln in dieser Sache und Mexiko schlug Botswana vor, dem internationalen Gesetz für die Rechte von indigenen Völkern, der ILO Konvention 169, zuzustimmen.

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