Guatemala nimmt die Rechte Indigener in die Verfassung auf

5 März 2010

Eine Frau der Maya bei einem Drachenfest in Santiago Sacatepequez, Guatemala © Christophe Chat-Verre/Survival © Christophe Chat-Verre/Survival

Diese Seite wurde 2010 erstellt und enthält möglicherweise Formulierungen, die wir heute nicht mehr verwenden würden.

Das Verfassungsgericht von Guatemala hat der ILO Konvention 169, welche die Rechte indigener Völker anerkennt und schützt, verfassungsrechtlichen Status zugeschrieben.

Guatemala hat die Konvention 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die einzige internationale Grundlage für die Rechte indigener Völker, bereits im Jahr 1996 ratifiziert. Es ist damit eines von 20 Ländern welche die Konvention bisher ratifiziert haben. ILO 169 erkennt das kollektive Recht indigener Völker auf ihr Land an und schreibt vor, dass indigene Völker einbezogen werden müssen, wenn es darum geht, ihr Land für Projekte zu nutzen.

Das Verfassungsgericht von Guatemala entschied nun, dass die Vorschriften in ILO 169 für das Land verfassungrechtlichen Status haben. Dies bedeutet, dass die zuständigen Behörden indigene Völker konsultieren müssen, bevor sie Lizenzen zum Abbau von Rohstoffen oder zum Bau von Staudämmen vergeben. Gleiches gilt für das Erlassen anderer Regulierungen oder von Gesetzen die das Gebiet betreffen.

Die Entscheidung ist ein Erfolg für Guatemalas indigene Völker. Sie gibt den Maya, Garifuna und Xinca mehr Kontrolle über Projekte die auf ihrem Land stattfinden sollen. Es ist auch ein Erfolg für indigene Völker weltweit und zeigt die wachsende Relevanz der Konvention ILO 169.

Survival ruft alle Staaten dazu auf, die Konvention ILO 169 zu ratifizieren. Je mehr Staaten diesem Aufruf folgen, desto größer wird die Wirkung und der Erfolg des Abkommens.

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