Gibe III: Äthiopien attackiert Survivals Kampagne

10 April 2011

Die Nyangatom leben am Flussufer des Omo im Süden Äthiopiens. © Eric Lafforgue/Survival

Diese Seite wurde 2011 erstellt und enthält möglicherweise Formulierungen, die wir heute nicht mehr verwenden würden.

Survivals Erklärung zu der Kritik der äthiopischen Regierung

Der äthiopische Premieminister Meles Zenawi behauptete kürzlich, dass Organisationen wie Survival International, die sich gegen den kontroversen Gilgel Gibe III Staudamm am Omo-Fluss in Äthiopien ausgesprochen haben, „irrationale Positionen an der Grenze zur Kriminalität“ vertreten. Die Kritik Zenawis an Survival greift jedoch zu kurz und adressiert nicht die grundlegenden Probleme von Gibe III.

Auch das äthiopische Generalkonsulat in Deutschland „verurteilte“ Survivals Kritik an dem Staudamm, für die es „ausnahmslos keine Grundlage“ gäbe und die „nur darauf abzielt, das schnelle Wachstum der äthiopischen Volkswirtschaft zu behindern.“

Survivals Ziel ist es nicht, Projekte zu stoppen, die das Leben der äthiopischen Bevölkerung verbessern. Obwohl Survival ernsthafte Zweifel daran hegt, dass Gibe III dies tun wird – Zweifel die eventuell auch von der Afrikanischen Entwicklungsbank und der Europäischen Investitionsbank geteilt wurden, als sie die Finanzierung des Staudamms ablehnten – ist diese Einschätzung letztendlich Aufgabe der Regierung Äthiopiens.

Dennoch muss die Regierung ihre Entscheidung in Einklang mit freiwillig eingegangenen, internationalen Verpflichtungen und der eigenen Verfassung fällen: „Alle internationalen Abkommen die Äthiopien ratifiziert hat, sind ein integraler Bestandteil des Landesrechts“ (Artikel 9, Nr. 4). Die Verfassung schreibt zudem vor, dass „Menschen das volle Recht auf Konsultation und Meinungsäußerung bei der Planung und Durchführung von … Projekten haben, die sie direkt betreffen werden“ (Artikel 92, Nr.4).

Anstelle dessen übt die Regierung jedoch beißende Kritik an jedem, der darauf aufmerksam macht, dass die Regierung diese Verpflichtungen bisher systematisch ignoriert hat.

Der Premierminister sagt, dass die „rationale Frage“ die man sich stellen müsste lautet, ob die Folgen von Gibe III „so klein wie möglich gehalten werden [und] ob adäquate Rechtshilfe und Entschädigung verfügbar sind.“ Die „Antwort“ auf diese Frage ist, dass es keine ernstzunehmenden Bemühungen gab die negativen Folgen von Gibe III abzumindern und dass es keine glaubhaften Belege dafür gibt, dass indigene Gemeinden flussabwärts adäquat – oder überhaupt – entschädigt werden.

Doch der Premierminister hat die falsche Frage gestellt. Er geht davon aus, dass die Minimierung negativer Folgen und Entschädigungszahlungen genügen, um jeden Verlust der Gemeinden flussabwärts mit der Entwicklung des gesamten Landes zu rechtfertigen. Dies ist jedoch falsch und dem Premierminister ist dies auch bekannt.

Äthiopien ratifizierte vor nunmehr 35 Jahren die UN-Rassendiskriminierungskonvention und akzeptierte damit, dass Entwicklungsziele keine Rechtfertigung für die Beeinträchtigung der Menschenrechte sind. Äthiopien bestätigte diese Verpflichtung, als es 1993 auf der Weltmenschenrechtskonferenz für die Erklärung und das Aktionsprogramm von Wien stimmte, demzufolge „ein Mangel an Entwicklung nicht die Beschneidung international anerkannter Menschenrechte rechtfertigen kann.“ Andere Verträge die Äthiopien ratifiziert hat bestätigen das gleiche Prinzip. Dazu zählen der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und die Afrikanische Charter.

Jedes dieser Abkommen erkennt auch das Recht von Gemeinden an, zu Entwicklungsprojekten, die sie betreffen, angemessen konsultiert zu werden. Zuletzt bestätigte dies die UN Erklärung zu den Rechten indigener Völker : „Die Staaten verständigen sich und kooperieren nach Treu und Glauben mit den betroffenen indigenen Völkern […], um ihre freiwillige und in Kenntnis der Sachlage erteilte Zustimmung zu erhalten, bevor sie ein Projekt genehmigen, das sich auf ihr Land oder ihre Gebiete und sonstigen Ressourcen auswirkt, insbesondere im Zusammenhang mit […] Wasservorkommen.“

Äthiopien hat keinen Widerspruch gegen die UN-Erklärung eingelegt. Dennoch hat die Regierungen keine Bemühungen gemacht, die freie und in Kenntnis der Sachlage erteilte Zustimmung der indigenen Gemeinden flussabwärts von Gibe III einzuholen. Solange Premierminister Zenawi weiterhin das tut, was er wiederholt versprochen hat nicht zu tun, werden Survival und andere Organisationen ihn zur Verantwortung ziehen. Wir hoffen, dass die Regierung sich dann den eigentlichen Problemen zuwendet und nicht unserer Hautfarbe oder dem Verhalten unserer kolonialistischen Vorfahren.

Indigene Völker im Omo-Tal
Indigenes Volk

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