Jagen statt wildern: Buschleute verklagen Botswana wegen Jagdverbot

26 August 2014

Buschleute jagen auf ihrem Land für ihren Lebensunterhalt, werden jedoch wie Wilderer verfolgt. #HuntersNotPoachers © Survival International

Diese Seite wurde 2014 erstellt und enthält möglicherweise Formulierungen, die wir heute nicht mehr verwenden würden.

Die letzten jagenden Buschleute Afrikas haben offiziell erklärt, die Regierung in Botswana verklagen zu wollen. Sie werfen ihr vor, sie durch Aushungern “unrechtmäßig und verfassungswidrig” von ihrem angestammten Land im Central Kalahari Game Reserve (CKGR) vertreiben zu wollen.

Die Buschleute versorgen mit der Jagd ihre Familien, müssen deshalb jedoch jederzeit mit Einschüchterungen, Folter und Festnahmen rechnen. Zu Beginn des Jahres hatte die Regierung Botswanas ein landesweites Jagdverbot verhängt, ohne die Buschleute darüber zu informieren oder eine Entschädigung anzubieten.

Es ist das vierte Mal, dass die Buschleute rechtliche Schritte gegen die Regierung einleiten, um ihr Recht, auf ihrem Land leben zu dürfen, durchzusetzen. In einem historischen Prozess hatte Botswanas Oberstes Gericht 2006 geurteilt, dass die Buschleute das Recht haben, auf ihrem Land im Central Kalahari Game Reserve zu leben und zu jagen.

Trotz des Urteils wurde den Buschleuten im CKGR keine einzige Jagderlaubnis ausgestellt. Trophäenjäger, die bereit sind bis zu 8.000 Dollar zu zahlen, sind von dem Jagdverbot ausgenommen und können auf privaten Farmen Tiere wie Giraffen oder Zebras erlegen.

Die Buschleute jagen seit vielen Generationen nachhaltig und stellen keine Bedrohung für das Überleben der Wildtiere im Central Kalahari Game Reserve (Botswana) dar. © Philippe Clotuche/Survival

Roy Sesana, Angehöriger der Buschleute, erklärte gegenüber der Botswana Sunday Times: “Präsident Ian Khama und sein Bruder Tshekedi [Minister für Umwelt, Wildtiere und Tourismus] haben sich entschlossen, das Jagen zu verbieten, ohne uns zu konsultieren. Es war ein kalkulierter Schachzug, um uns aus dem CKGR auszuhungern. Sie wissen, dass wir vom Jagen abhängen und haben entschieden, das Jagen im CKGR zu verbieten.”

Präsident Ian Khama, der auch im Vorstand der Naturschutzorganisation Conservation International sitzt, hat erklärt, mit dem Verbot gegen abnehmenden Wildtierbestand vorgehen zu wollen.

Doch indigene Völker wie die Buschleute sind die besten Wächter ihrer Umwelt und schützen diese besser als jeder andere. Auch die Methoden der Subsistenzjagd der Buschleute mit Speeren, Pfeil und Bogen stellen keine Bedrohung für das CKGR dar.

Anfang des Jahres reiste Jumanda Gakelebone, Angehöriger der Buschleute, nach London, um die Hilfe von Prinz Charles gegen das Jagdverbot zu erbitten. Prinz Charles unterstützt gemeinsam mit Ian Khama eine neue Anti-Wilderei-Kampagne großer Naturschutzorganisationen. Doch viele große Umweltorganisationen unterscheiden nicht zwischen Wilderern und indigenen Völkern, die für ihren Lebensunterhalt jagen.

Botswanas Regierung verfolgt und bedroht noch immer Angehörige der Buschleute und untersagte im letzten Jahr sogar ihrem langjährigen Anwalt Gordon Bennett die Einreise ins Land, um seine Klienten zu vertreten. Bennett hatte zuvor drei erfolgreiche Verfahren gegen die Regierung geführt.

Stephen Corry, Direktor von Survival International, der globalen Bewegung für die Rechte indigener Völker, erklärte heute: “Weltweit werden Indigene der ‘Wilderei’ bezichtigt, weil sie ihre Nahrung jagen. Festnahmen, Schläge, Folter und sogar Tod können die Folge sein, während die bezahlte Jagd auf Wildtiere gefördert wird. Es wird Zeit anzuerkennen, dass indigene Völker die besten Naturschützer sind. Bis dies geschieht, wird Survival International die Misshandlung indigener Völker weiterhin bekämpfen. Und wir werden kein Blatt vor den Mund nehmen, wenn es gilt das Land und Leben indigener Völker vor der Umweltschutzindustrie, Tourismus und großen Konzernen zu schützen.”

Hinweis an die Redaktion:

- Die Anwälte der Buschleute (Morolong Legal Practice) haben den formalen Bescheid ihrer Klienten am 8. August 2014 beim Generalstaatsanwalt eingereicht.

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