Anwalt – Buschmänner haben Landrechte

7 September 2006

Diese Seite wurde 2006 erstellt und enthält möglicherweise Formulierungen, die wir heute nicht mehr verwenden würden.

Nachdem eine Gruppe von Kalahari Buschmännern diese Woche vor Gericht erschien, um die letzten Beweisführungen im Fall gegen die botswanische Regierung anzuhören, machte ihr Anwalt Gordon Bennett deutlich, dass sie das Recht hätten, ihr Land zu bewohnen und zu nutzen.

Bennett argumentierte damit, dass die Gana und Gwi Buschmänner “allein aufgrund der jahrhundertelangen Bewohnung der Region im Zentral Kalahari Wildschutzgebiet ein Recht auf ein dortiges Leben und Nutzung des Landes haben”, und hob hervor, dass keine Gesetzgebung – weder von der kolonialen Verwaltung der Briten, noch durch die unabhängige Regierung Botswanas – dieses Recht je ausdrücklich außer Kraft gesetzt habe. Richter in ähnlichen Fällen in Südafrika und Australien haben entschieden, dass dieses Recht weiter gilt, solange es nicht durch die Regierung außer Kraft gesetzt wurde.

Bennett sagte weiterhin, dass die Landrechte der Buschmänner durch die Verfassung Botswanas geschützt seien.

Die Buschmänner betraten das Gerichtsgebäude in einheitlichen T-Shirts mit der Aufschrift: „ Ich liebe das CKGR [Zentral Kalahari Wildschutzgebiet]“ Der Buschmann Roy Sesana sagte, „Wir sind so froh, dass das Gericht nach einem solch langen Fall endlich anhört, warum es uns erlaubt werden muss nach Hause zurück zu kehren. Wir hoffen alle dass das Urteil bald gefällt werden wird, sodass wir zurück auf unser Land können.“

Die Beweisführungen sollen morgen beendet werden. Ein Urteil wird in Kürze erwartet.

Um eine vom Rechts-Team der Buschmänner verfasste Zusammenfassung der Debatte zu lesen klicken Sie hier

Die Verhandlung wird für Journalisten und die Öffentlichkeit zugänglich sein.

Für weitere Informationen senden Sie eine E-mail an [email protected].

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