Südafrikanisches Gericht entscheidet: indigene Völker besitzen ihr Land”

14 Oktober 2003

Diese Seite wurde 2003 erstellt und enthält möglicherweise Formulierungen, die wir heute nicht mehr verwenden würden.

Am 14. Oktober 2003, in einer der bedeutsamsten Gerichtsentscheidungen, die je zugunsten von indigenen Völkern getroffen wurden, hat das Verfassungsgericht Südafrikas entschieden, dass ein indigenes Volk sowohl gemeinsame Eigentumsrechte als auch die Rechte an den Mineralvorkommen ihres Gebietes hat. Gesetze, die versuchten, das Volk zu enteignen, seien "Rassendiskriminierung."

Der Fall betraf die 3.000 Angehörigen des Richtersveld-Volks, die in der Northern Cape Provinz leben. Sie stammen von der Nama-Untergruppe der Khoikhoi-Völker und haben immer in dem Richtersveld genannten Gebiet gelebt, bis sie in den 50er Jahren vertrieben wurden, um Platz für ein Diamantenbergwerk zu machen, das jetzt der südafrikanischen Regierung gehört. Vor fünf Jahren hat das Volk sowohl die Regierung als auch das Bergbauunternehmen verklagt und den Anspruch auf die Eigentumsrechte über 85.000 Hektar Land sowie die Mineralvorkommen darin erhoben. Sie haben den Prozess verloren, dann jedoch Berufung eingelegt, und das Berufungsgericht hat zu ihren Gunsten entschieden. Daraufhin legte jedoch das Bergbauunternehmen selbst Berufung gegen die Entscheidung ein. Der Richterspruch vom 14. Oktober durch das Verfassungsgericht ist nun aber endgültig.

Die Entscheidung lautet, dass indigene Menschen, die nach ihren eigenen, ungeschriebenen Gesetzen Land besitzen, das Recht haben, dass dies trotz anderer Rechtsordnungen, die zu einem späteren Zeitpunkt vom Staat auferlegt wurden, respektiert wird.

Dies ist von großer Bedeutung für Länder wie Botswana, die ebenfalls mit derselben "römisch-holländischen" Rechtsordnung arbeiten, und wo indigene Stämme der "Buschmänner" – die lange von den dominierenden Tswana-Stämmen diskriminiert wurden – jetzt gewaltsam aus ihrem Schutzgebiet im Zentrum der Kalahari vertrieben werden. Viele Buschmänner glauben, dass das Ziel ist, für zukünftigen Diamantenabbau Platz zu schaffen.

Nach Richtersveld wird es für Botswana nicht länger möglich sein, den Buschmännern ihre Landrechte mit der Begründung zu verweigern, dass diese Rechte niemals offiziell "anerkannt" wurden, oder zu argumentieren, dass Jäger und Sammler außerhalb des Schutzes durch das Gesetz stehen. Das südafrikanische Gericht entschied, dass Rassendiskriminierung der wesentliche Punkt ist – Botswanas Verfassung schützt ebenfalls alle Bürger gegen Diskrimierung aufgrund ihrer Rasse.

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Indigenes Volk

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