UN Erklärung zu indigenen Völkern blockiert

30 November 2006

Diese Seite wurde 2006 erstellt und enthält möglicherweise Formulierungen, die wir heute nicht mehr verwenden würden.

Die endgültige Zustimmung der UN Generalversammlung zur Erklärung der Rechte indigener Völker wurde von einer Gruppe afrikanischer Länder unter Führung von Namibia blockiert, und von Kanada, Australien, Neuseeland und Russland unterstützt.

Die Erklärung ist das Ergebnis einer 24-jährigen Diskussion innerhalb der UN. Der neu gegründete UN-Rat für Menschenrechte schlug im Juni in seiner ersten Sitzung vor, dass die Generalversammlung der Erklärung zustimme.

In dieser Woche stimmten 87 Länder für eine "Inaktive Resolution", vorgelegt von Namibia, mit 67 Gegenstimmen und 25 Enthaltungen. Die Abstimmung wird die Annahme der Erklärung weiter verzögern und zu ihrer Abschwächung beitragen.

Botswana gehörte zu den Staaten, die die Erklärung blockierten. Die Gana und Gwi Buschleute haben die botswanische Regierung wegen Vertreibungen von ihrem Land verklagt. Die engültige Entscheidung des Falles findet am 13. Dezember statt.

Survivals Direktor, Stephen Corry, sagte heute:" Es ist eine große Enttäuschung, dass die Erklärung wieder verschoben wurde. Indigene Völker warten schon viel zu lange darauf, dass ihre Rechte anerkannt werden. Das Ergebnis dieser Woche wurde vor allem von Ländern vorangebracht, in denen indigene Völker leben und ständig um ihre Landrechte und as Recht auf Selbstbestimmung kämpfen müssen. Diese Länder sollten sich schämen."

Die Verabschiedung der Erklärung würde einen Standard festlegen und die beurteilung der Behandlung von Stammesvölkern durch Regierungen erlauben; er ist jedoch nicht rechtlich bindend. Die Erklärung kennt die Rechte indigener Völker auf Landbesitz und Selbstbestimmung an. Sie versichert außerdem, dass sie beispielsweise nicht ohne ihre Einwilligung umgesiedelt werden dürfen.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Miriam Ross unter +44 (0)20 7687 8734 oder per Email [email protected]

Teilen