UN-Experte: Südafrika und Neuseeland sollen ILO-Konvention 169 ratifizieren

12 Juni 2006

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Der höchste UN-Experte für die Rechte indigener Völker hat die Regierungen von Südafrika und Neuseeland aufgefordert, die ILO-Konvention 169 über eingeborene und in Stämmen lebende Völker zu unterzeichnen. Dr. Rodolfo Stavenhagen, der UN-Sonderberichterstatter für indigene Völker, besuchte beide Staaten und hat vor kurzem Berichte über sie veröffentlicht. Die ILO-Konvention 169 ist das einzige rechtsverbindliche internationale Instrument, das die Rechte von Stammesvölkern auf das kollektive Eigentum an ihrem Land anerkennt.

Der UN-Bericht macht deutlich, dass die drängendste Sorge aller indigenen Gemeinschaften in Südafrika die „Sicherung ihrer territorialen Basis“ ist, um ihre Wirtschaftsweisen wie Viehhüten, Sammeln und Jagen praktizieren zu können. Er stellt fest, dass „zwangsweise Enteignung“ des Landes indigener Völker sie von der Selbstversorgung in Abhängigkeit und Armut gedrängt hat.

Der Bericht hebt auch die Situation der Khomani-Buschleute hervor, die unter dem Apartheid-Regime aus dem Kalahari-Antilopen-Park vertrieben wurden. Ihre Lage erfordere vordringliche Aufmerksamkeit, da sie „vermutlich zu den ärmsten und marginalisiertesten indigenen Gemeinden im Land gehören.“

Auch in Neuseeland sind dem Bericht zufolge Landrechtsfragen einer der dringendsten Menschenrechtsbelange der Maori-Stämme, nachdem ihnen durch verschiedene historische Prozesse 94 % des angestammten Maori-Landes genommen wurde. Der Bericht drängt die neuseeländische Regierung, weiterhin „Bemühungen zu unterstützen, um im Konsens eine UN-Deklaration über die Rechte indigener Völker einschließlich des Selbstbestimmungsrechts zu erreichen.“

Stephen Corry, Direktor von Survival, sagte heute: „Viele Stammesvölker werden untergehen, wenn ihre kollektiven Menschenrechte nicht anerkannt werden. Survival schließt sich dem Sonderberichterstatter an und drängt die Regierungen, dieses Grundrecht jetzt durch Unterzeichnung der ILO-Konvention 169 anzuerkennen.“


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Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Laura Engel per Email [email protected].

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