Gerichtsbeschluss erkennt Landrecht der Maya an

27 November 2007

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Maya-Gesellschaften im Süden von Belize feiern den bedeutenden Entscheid des obersten Gerichts – ihnen wurde das Recht an ihrem Land zugesprochen.

Der Präsident des obersten Gerichtshofs von Belize fällte das Urteil, dass die Eigentumsrechte der Maya am Land das heute zu Belize gehört, durch die Aneignung des Landes durch die Engländer und später durch verschiedene unabhängige Regierungen, nicht aufgehoben würden.

„Es ist offenkundig, dass die Maya darauf angewiesen sind, Ackerbau zu betreiben, zu jagen, zu fischen und zu sammeln. Es ist genauso klar, dass das Land, welches sie traditionell nutzen und bewohnen eine zentrale Rolle in ihrem physischen, kulturellen und spirituellen Leben spielt und zur Lebensfreude beiträgt.“, äußerte sich der Präsident des obersten Gerichtshofs Abdulai Conteh.

Er ordnete an, dass die Regierung von Belize „ die offiziellen Unterlagen über den Anspruch und die Rechte der zwei Mayadörfer Santa Cruz und Conejo in Absprache mit dem Gewohnheitsrecht und Verfahren der Maya beschließen, abgrenzen und unterstützen müsse.“ Zusätzlich forderte er die Regierung auf keine Abholzung, keinen Bergbau oder andere Ausbeutung der Ressourcen im Land der Maya vorzunehmen.

Der Präsident des obersten Gerichtshofs bezog sich in seiner Anordnung auf internationale Präzedenzfälle, dazu gehörten der Mabo-Fall, bei dem der Australische Gerichtshof zum ersten Mal „indigenen Anspruch“ zusprach und der Fall der Awa Tingni in Nicaragua, bei dem der Inter-Amerikanische Gerichtshof für Menschenrechte die Existenz indigener Gemeinschaftsrechte über Land, Ressourcen und Umwelt bestätigte.

Der Präsident bezog sich außerdem auch auf die ILO Konvention 169, das internationale Gesetz für indigene Gesellschaften und Stammesvölker und auf die UN Deklaration über die Rechte Indigener Völker, welche von der UN Generalversammlung diesen September bestätigt worden war.

Für mehr Informationen kontaktieren Sie bitte Laura Engel unter 030-72293108 oder per Mail an [email protected]

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