Menschenrechtler wegen Hochverrat verurteilt

12 Januar 2011

Dr. Sen, Menschenrechtsaktivist, tritt lebenslange Haftstrafe wegen Aufwiegelung an, Indien. © Anon, use by special arrangement

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Der indische Menschenrechts- verteidiger Dr. Binayka Sen wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt – auf Grundlage einer Anklage die Amnesty International als „politisch motiviert“ bezeichnet hat.

Binayak Sen, ein Mediziner der für seine Arbeit mit indigenen Adivasi in Zentralindien schon international ausgezeichnet wurde, hat die Vorwürfe gegen ihn zurückgewiesen.

Dr. Sen hat mit Gemeinden gearbeitet, die an der Frontlinie zwischen maoistischen Aufständischen und schwer bewaffneten staatlichen Paramilitärs leben. Tausende Menschen sind bei den Kämpfen bereits ums Leben gekommen und mehrere zehntausende Adivasi wurden aus ihren Häusern vertrieben.

Dr. Sen wurde wegen Aufwiegelung und Hochverrats angeklagt, da er angeblich Briefe von inhaftierten maoistischen Anführern an Geschäftsleute übermittelt hatte.

Prashant Bhushan, Richter am Höchsten Gericht, der auch in den Fall von Vedanta Resources Niyamgiri Mine involviert war, sagte: „Das Höchste Gericht ist der Ansicht, dass die Verurteilung wegen Hochverrats nur Bestand hat, wenn die Anklage beweisen kann, dass der Beschuldigte versucht hat zu Gewalt oder öffentlicher Unruhe anzustiften. Es ist deutlich, dass dieser Fall die Standards nicht erfüllt.“

Im November wurde auch die Schriftstellerin Arundhati Roy wegen Aufwiegelung angeklagt. Der Fall wurde jedoch bisher nicht vor Gericht verhandelt. Die Anklage gegen Roy bezieht sich auf ihre Kommentare zur Situation in Kaschmir, obgleich auch ihre Position gegenüber den maoistischen Aufständischen hitzige Debatten hervorgerufen hat.

Dr. Sen hat das Recht auf Berufung am Höchsten Gericht von Chhattisgarh.

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