Gericht entscheidet gegen Landrechte für Iban

30 August 2005

Diese Seite wurde 2005 erstellt und enthält möglicherweise Formulierungen, die wir heute nicht mehr verwenden würden.

Das Malayische Berufungsgericht hat die Entscheidung des Oberlandesgerichts von 2001 verworfen, welches zuvor die Landrechte der Iban von Sarawak anerkannt hatte. Zellstoff- und Papierfabriken hatten das Land der Iban gerodet und Akazienbäume angepflanzt; ihnen wird nun erlaubt mit der Arbeit vor Ort fortzufahren.

Obwohl bestätigt wird, das indigene Völker Landrechte verlangen können,
entschied das Gericht, dass die Iban kein Recht auf das besagte Gebiet
haben, da ein Foto aus dem Jahr 1951 dokumentiert, dass das Land aus
Primärwald anstatt aus kultiviertem Land besteht.

Das Berufungsgericht sagte in seinem Urteil, "Das gemeinsame Merkmal,
welches die Basis für den Anspruch auf Landrechte darstellt, ist die andauernde Besiedlung des Landes. Der Anspruch sollte nicht auf Regionen ausgedehnt werden, in denen die Ureinwohner zum Zweck der Nahrungssuche entsprechend ihrer Traditionen umherwandern.

Solch eine Ansicht ist logisch, da ansonsten die Folge sein könnte, dass
riesige Gebiete unter Kontrolle von Ureinwohnern gelangen könnten, und dies
nur durch Behauptungen irgendeines Ureinwohners, dass er und seine Vorfahren
auf Nahrungssuche die betroffenen Gebiete zum Jagen benutzen würden."

Die Iban legen gegen das Gerichtsurteil Berufung ein.


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Iban
Indigenes Volk

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