Papuanische Anführer: Gefängnisstrafen wegen „Landesverrats“

23 März 2012

Das brutale Durchgreifen der indonesischen Staatsmacht im Oktober 2011 gegen eine friedliche Versammlung in West-Papua forderte zahlreiche Opfer. © Tapol/Down to Earth/West Papua Media

Diese Seite wurde 2012 erstellt und enthält möglicherweise Formulierungen, die wir heute nicht mehr verwenden würden.

Fünf papuanische Anführer sind von einem Gericht in West-Papuas Hauptstadt Port Numbay (ehemals: Jayapura) des Landesverrats für schuldig befunden und zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden.

In dem Verfahren gegen die Angeklagten Forkorus Yaboisembut, Edison Waromi, Selfius Bobii, Dominikus Sorabut und Agus Kraar ging es um deren Rolle im Zusammenhang mit dem friedlich verlaufenen dritten Papuanischen Kongress.

Im Oktober 2011 hatten bewaffnete Soldaten und Polizei den Austragungsort des Kongresses umstellt und dessen Teilnehmer angegriffen, nachdem diese die Unabhängigkeit West-Papuas von Indonesien erklärt hatten.

Schockierende Videos zeigten, wie die indonesischen Kräfte schossen, zuschlugen und auf friedliche Papuaner, die vielen verschiedenen Völkern angehörten, eintraten.

Das brutale Durchgreifen kostete mindestens drei Menschen das Leben, verlässliche Quellen sprechen von noch mehr Toten. Hunderte Kongressteilnehmer wurden verhaftet und mindestens 50 gefoltert, wie sich herausstellte.

Trotz des eindeutigen Beweises der massiven Brutalität, die zu einem großen Teil von Kameras aufgezeichnet wurde, kamen die verantwortlichen Polizeibeamten mit symbolischen Strafen davon. Lediglich 17 Beamte erhielten eine Disziplinarstrafe, hohe Beamte nur einen Verweis. Sieben Polizisten niedrigerer Dienstränge mussten für 7 bis 14 Tage ins Gefängnis.

Was das jetzige Gerichtsverfahren betrifft, so gibt es schwerwiegende Zweifel an dessen Fairness. Den Gerichtsverhandlungen wohnten schwerbewaffnete Sicherheitskräfte bei, und einem der Anwälte der Papuaner wurde mit Anklageerhebung gedroht, da er seine Mandanten verteidige.

Gegen die Urteile wurde am 20. März Berufung eingelegt.

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